PETRUS JAGD
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Peter Koczor/ Gotthard str 30 -13407 Berlin
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4. Datenschutz
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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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REISEBESTIMMUNGEN
1. ALLGEMEINES
PETRUS JAGD tritt als jagd reise begleiter auf.
Mit der Unterzeichnung der Reiseanmeldung beauftragen Sie uns mit der
Planung und Organisation Ihrer Jagdreise und bevollmächtigen uns mit dem
jeweils benannten Reiseveranstalter einen Reisevertrag abzuschließen, sowie
ggf. eine Flugbuchung bei der Gesellschaft Ihrer Wahl vorzunehmen oder auch
weitere Verträge mit anderen Leistungsträgern (Hotels, Transportunternehmen,
usw.) zu vermitteln und abzuschließen.
Aufgrund Ihrer Reiseanmeldung und der bei uns eingegangenen Bestätigung des
Veranstalters für die von Ihnen gebuchte Reise wird ein Reisevermittlungs-Vertrag zwischen Ihnen und den organisator vor ort-in afrika abgeschlossen. Die
Reisebestätigung, Flugticket und Visum werden Ihnen nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Leistungen aus afreise land zugeschickt.
Nach Unterzeichnung des Reiseplanes-Vertrages gilt zwischen Ihnen und
PETRUS JAGD folgendes als vereinbart:
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Mit dem von Ihnen unterschriebenen Reiseplanes-Vertrag ist die
Bearbeitungsgebühr sowie 4 % des Gesamtjagdreisepreises zu zahlen. Die
Restsumme inklusive der erforderlichen Abschussgebühr(en) ist(sind)
spätestens 8 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Bei der Jagd auf mehrere Wildarten kann ein pauschaler Betrag als Anzahlung
vereinbart werden.
Bei einigen Jagdveranstaltern vor Ort gelten gesonderte Vorauszahlungsbedingungen. Diese werden wir Ihnen gegebenenfalls schriftlich mitteilen.
Der Flugpreis für eine von der Flugreise ist nach Erhalt der Flugrechnung fällig. Ist von Ihnen der volle Reisepreis nicht bezahlt, besteht auch kein Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen noch auf die Teilnahme an der Reise.
Grundlage dafür gilt das von Ihnen und dem Vertreter des Veranstalters unterschriebene Jagd- und Aufenthaltsprotokoll.
Eventuell zusätzlich getätigte Abschüsse werden in das Jagd- und Aufenthaltsprotokoll eingetragen und sind entweder vor Ort oder sofort nach Rückkehr innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen.
3. BUCHUNGS- UND BEARBEITUNGSGEBÜHR
Bearbeitungsgebühr pro Jäger (inkl. USt.) Euro 80,00.
Bearbeitungsgebühr pro Begleitperson (inkl. USt.) Euro 60,00.
4. REISERÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN (STORNO)
Treten Sie vom gültigen Reisevermittlungs-Vertrag zurück, werden folgende
Stornogebühren berechnet:
- bis 60. Tag vor Reiseantritt: 10% der Arrangementkosten;
-
- 60. bis 31. Tag vor Reiseantritt: 50 % der Arrangementkosten;
- weniger als 30 Tage vor Reiseantritt: 75 % der Arrangementkosten
sowie 50 % der Abschussgebühr oder -kaution;
- weniger als 10 Tage vor Reiseantritt: 95 % der gesamten Jagdreisekosten (inkl. Abschussgebühren bzw. -kaution)
Die Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet. Sämtliche sonstige für den gültigen Reisevermittlungs-Vertrag angefallenen Kosten (wie z. B. Visum, Flug, usw.) werden bei einer Stornierung grundsätzlich in Höhe ihres Anfalls
berechnet.
Die Rücktrittserklärung sollte in schriftlicher Form erfolgen, das Eingangsdatum des Schreibens bei uns ist dann für die Berechnung der Stornogebühren maßgebend.
PETRUS JAGD versucht diese unangenehmen Kosten in jedem Einzelfall durch Verhandlungen mit dem jeweiligen Veranstalter so niedrig wie möglich zu
halten. Es ist aber zu bedenken, dass die Jagdreisen lange im voraus vorbereitet
werden müssen, und im Falle einer Stornierung einer solchen Reise ist es fast unmöglich, einen Ersatzkunden kurzfristig zu beschaffen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
die Durchführung der Reise als Folge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, beeinträchtigt oder
gefährdet wird, wie z. B. durch eskalierende politische Spannung, Krieg,
Streik, Epidemien, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen, Zerstörung der
Camps, Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse sowie alle
Ereignisse, die den Aufenthalt des Reisegastes negativ beeinträchtigen können.
In diesem Fall werden bis auf die bereits entstandenen Bearbeitungskosten
keine weiteren Kosten berechnet und Anzahlungen in voller Höhe zurückerstattet.
6. HAFTUNG
ausländiche feranstalter haftet in Rahmen des mit ihr abgeschlossenen
Reisevermittlungs-Vertrages für ordnungsgemäße Vermittlertätigkeit,
sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, gewissenhafte
Planung und Vorbereitung der Reise sowie korrekte Leistungsbeschreibung des
Reiseveranstalters aufgrund einer sorgfältigen Auswertung der gewonnenen
Erfahrungen zum Zeitpunkt des Prospektdrucks.
PETRUS JAGD haftet nicht für die Erbringung der von ihr vermittelten Leistungen sowie für Beschädigungen, Verluste, Unglücksfälle und sonstige Unregelmäßigkeiten während der Reise.
Die Haftung der einzelnen Leistungsträger bleibt jedoch davon unberührt. Ab
und bis zum Zielflughafen des Reisegebietes werden Sie vom Jagd-Reiseveranstalter betreut.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die mit PETRUS JAGD vertraglich
abgeschlossenen und im Prospekt geschilderten Leistungen betreffend der
Jagdausübung und mit den damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden
Leistungen (Transfer, Revieraufenthalt, Jagdführung usw.) zu erbringen.
Der Reiseveranstalter handelt in Rahmen der orts- und landesüblichen Gegebenheiten (vorhandene Hotels für Zwischenübernachtung, Unterkünfte im
Jagdrevier, Autos für Transfer und Jagdausübung, usw.).
Der Veranstalter bemüht sich nach besten Kräften, um dem Kunden den
vertraglich vereinbarten Abschuss zu ermöglichen.
Für den angestrebten jagdlichen Erfolg oder die gewünschte Trophäenstärke
wird jedoch keine Haftung übernommen und rechtfertigt auch nicht zur
Beanstandung sowie Minderung oder Rückerstattung der Reisekosten.
Jagdreisen sind Reisen mit besonderen Risiken (Expeditionscharakter). Der Veranstalter haftet nicht für Folgen, die sich im Zuge des Eintritts der Risiken ergeben, wenn das außerhalb seines Pflichtbereiches geschieht.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer vermittelt werden, kann auch das
Recht des jeweiligen Jagdlandes zur Anwendung kommen.
Sämtliche Ansprüche dem Reiseveranstalter gegenüber verjähren 6 Monate nach
Beendigung der Reise.
7. JAGDBEDINGUNGEN
Die im Jagdland geltenden Jagdbestimmungen sind vom Jagdgast genau zu
beachten. Verstöße, besonders fahrlässiger Umgang mit der Waffe sowie ohne
gültigen Jahresjagdschein zu sein, berechtigen den Veranstalter, diese
Person von der weiteren Jagd auszuschließen. Anspruch auf Minderung des
Reisepreises besteht dann nicht.
Es sollten nur Waffen mit einem Mindestkaliber von 7 mm und hohen
Geschossgewichten mit möglichst gestreckter Flugbahn geführt werden, für
Auer- und Birkwild empfehlen sich kleine Kugelkaliber oder 4 mm Schrot.
Die Aufgabe des Führers besteht darin, den Jagdgast an das zu streckende
Wild heranzuführen. Für die Schussabgabe ist jedoch der Jagdgast
verantwortlich! Es soll vor Jagdbeginn zwischen dem Jagdgast und dem
Jagdführer mit Hilfe des Dolmetschers vereinbart werden, ob der Jagdführer
nach der 1. Schussabgabe des Jagdgastes und darauf folgendem Zeichnen des
Wildes nachschießen soll. Angeschweißtes (eindeutige Pirschzeichen wie
Schweiß, Schnitthaare, Knochensplitter usw.) und nicht gefundenes Wild wird
in Höhe von 100 Prozent der Abschussgebühr berechnet.
Wegstrecken, die mit dem Auto, dem Pferd, dem Motorschlitten oder
Hubschrauber in die Einstandsgebiete der gebuchten Wildarten zurückgelegt
werden, sind Bestandteile der Jagdausübung.
Für alle Jagdarrangements gilt: Ist das gebuchte Wild erlegt, gilt die Jagd
als beendet.
8. BEANSTANDUNGEN
Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich vor Ort dem Vertreter des
Veranstalters gemeldet und Abhilfe verlangt werden. Der Reisegast ist
verpflichtet, alles ihm zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der
Leistungsstörung beizutragen.
Sollte dennoch keine Lösung des Problems möglich sein, muss die Beanstandung
im Jagd- und Aufenthaltprotokolls vermerkt werden.
9. JAGD- UND AUFENTHALTSPROTOKOLL
Am Ende jedes Jagd-/Reiseaufenthaltes wird ein Jagd- u. Aufenthaltsprotokoll erstellt, in dem der Reisegast sämtliche Abschüsse und Reiseleistungen durch seine Unterschrift bestätigt.
Nach Rückkehr dient das Protokoll als Grundlage für die
Abschluss-Gebührenberechnung. Sollte sich bis Beendigung der Reise Anlass für eine
Beanstandung/Reklamation ergeben, muss diese im Jagd- u.
Aufenthaltsprotokoll oder in einem Beanstandungsbericht schriftlich
niedergelegt werden. Das Protokoll sowie ein eventueller
Beanstandungsbericht müssen von Ihnen und dem Vertreter des
Jagd-/Reiseveranstalters unterschrieben werden.
Der Beanstandungsbericht wird als Anlage zum Protokoll genommen. Im
Protokoll muss auf diese Anlage ausdrücklich hingewiesen werden.
Nach Unterzeichnung sind alle Einträge im Protokoll bindend und dürfen nicht
mehr geändert oder mit Zusätzen versehen werden. Sie versichern, dass die
Angaben zum Zeitpunkt der Unterschrift korrekt sind.
Nachträgliche Reklamationen, die nach Beendigung der Jagd eingereicht
werden, können leider nicht berücksichtigt werden.
10. PASS-, VISA- UND ZOLLFORMALITÄTEN
Für Reisen in die GUS-Länder ist ein Reisepass, der noch 6 Monate gültig
sein muss, sowie ein gültiges Visum erforderlich.
PETRUS JAGD übernimmt für Sie die Visumbeschaffung soweit es in der
Reiseanmeldung vermerkt ist. Um termingerecht das Visum in das entsprechende
Jagdland zu besorgen, müssen alle dafür erforderlichen Unterlagen wie
Visumantrag, Reisepass und Passbilder bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
bei uns eingegangen sein. Ein Visumantragsformular erhalten Sie von
PETRUS JAGD. Bei Beantragung eines Visums nach Russland ist auch Nachweis
einer Auslands-Krankenversicherung erforderlich.
Bei der Einreise in die meisten GUS-Länder ist eine ausgefüllte Zolldeklaration den Zollbeamten vorzulegen. Mitgeführte Wertsachen (Waffen,
Kameras, Radios, usw.) sowie der eingeführte Geldbetrag müssen aufgeführt
werden. Die abgestempelte Deklaration muss von Ihnen gut aufbewahrt werden
und ist bei der Ausreise den Beamten mit einer zweiten ausgefüllten
Zolldeklaration vorzulegen.
11. VERSICHERUNG
In dem Reisepreis ist keine Reise-Rücktrittskostenversicherung enthalten.
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist dringend zu empfehlen, denn Sie
können sich so bei begründetem Nichtantritt der gebuchten Reise gegen die
Rücktrittskosten absichern.
Zu empfehlen sind auch Abschlüsse einer Auslandskranken- und
Reisegepäckversicherung oder einer entsprechenden Kombi-Versicherung.
Antragsformulare dieser entsprechenden Versicherungen schickt Ihnen
PETRUS JAGD BEGLEITUNG auf Anfrage zu.
Ein Muss ist die weltweite Gültigkeit Ihrer Jagdhaftpflichtversicherung bei
den Jagdreisen in den asiatischen Teil Russlands.
12. SONSTIGES
Die Reise-/Jagdveranstalter vor Ort und PETRUS JAGD als Reisebegleiter tun
ihr Bestes, um Ihnen im Jagdgebiet einen angenehmen Aufenthalt sowie eine
erlebnis- und erfolgreiche Jagd zu organisieren.
Die von PETRUS JAGD begleitung angebotenen Reisen finden in freier Wildbahn statt, die
Jagdgebiete unterliegen vielen Einflüssen wie Witterungsverhältnissen,
Bränden im Revier, Äsungsangebot für das Wild im laufenden Jahr, Prädatoren,
die die Wildbestände auf einem ?natürlichen" Niveau halten.
Desweiteren kann es immer wieder Unwägbarkeiten geben wie z. B.:
Verspätungen von Flugzeugen, schlechte Straßenverhältnisse, fremdartiges
Essen, keine richtigen Toiletten, defekte Autos, usw.
Eine Jagdreise ist mit einer sonstigen Urlaubsreise nicht vergleichbar,
deshalb müssen eventuell auch Abweichungen einzelner beschriebener
Leistungen im Rahmen des Zumutbaren hingenommen werden, ein gewisser Mangel
des gewohnten westeuropäischen Komforts muss in den GUS- und Afrika Ländern noch in Kauf
genommen werden.
Man sollte bei solchen Reisen ein gewisses Maß an Einfühlungsvermögen und
Verständnis zur Mentalität der Gastgeber aufbringen sowie vor Ort
herrschende Gepflogenheiten akzeptieren. Mit der richtigen Einstellung
werden Sie sich hier sehr wohl fühlen und einen unvergesslichen Jagdurlaub
erleben.
Stand:12.2007
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